FAQ

Gebärdensprachdolmetschen - Was ist das?

Dolmetscher*innen sind Sprach- und Kulturmittelnde.

Gebärdensprachdolmetscher*innen dolmetschen meistens zwischen einer Laut- und einer Gebärdensprache, z. B. deutscher Lautsprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS). Manchmal wird auch zwischen zwei Gebärdensprachen gedolmetscht, etwa zwischen Deutscher und US-amerikanischer Gebärdensprache.

Die Dolmetscher*innen übertragen Inhalte in die jeweils andere Sprache und Kultur. Dazu benötigen sie auch Fachwissen über beide Kulturen und über den Fachbereich, in welchem sie dolmetschen.

Man unterscheidet verschiedene Dolmetschvarianten:

  • Simultandolmetschen: Meistens dolmetschen wir simultan, das heißt: etwas Gehörtes wird sofort in Gebärdensprache übersetzt oder umgekehrt. Dabei laufen Informationsaufnahme, -verarbeitung und -wiedergabe gleichzeitig ab.
  • Konsekutivdolmetschen: Beim Konsekutivdolmetschen wird eine Information in Laut- oder Gebärdensprache zuerst vollständig aufgenommen. Manchmal machen sich die Dolmetscher*innen dabei Notizen. Danach wird die Information im Kopf übersetzt und zuletzt wiedergegeben.
  • Vom-Blatt-Dolmetschen: In manchen Situationen werden schriftliche Informationen, z.B. Formulare oder Informationstexte, aus der Schriftsprache in eine Gebärdensprache übersetzt.
  • Relaisdolmetschen: Für manche Einsätze arbeiten taube und hörende (Relais-)Dolmetscher*innen zusammen. Dabei dolmetscht z.B. ein*e taube*r Dolmetscher*in ein Gespräch aus Russischer in Deutsche Gebärdensprache und ein*e hörende*r Dolmetscher*in dolmetscht dies wiederum aus Deutscher Gebärdensprache in Deutsche Lautsprache.

Besuchen Sie auch die Webseite des Berufsverbandes der tauben GebärdensprachdolmetscherInnen e.V. https://tgsd.de.

Gebärdensprachdolmetscher*innen verpflichten sich der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher*innen und Übersetzer*innen.

Warum heißt es „Gebärden­SPRACH­dolmetscher*in“ und nicht „Gebärden­dolmetscher*in“?

Der Wortteil „-sprach-“ ist wichtig, weil Gebärden­sprachen vollwertige und anerkannte Sprachen sind. Sie bringen alle Merkmale mit, die aus wissenschaftlicher Perspektive eine Sprache ausmachen, wie z.B. eine eigenständige Grammatik.

Weil es rund um die Welt nicht nur eine, sondern sehr viele verschiedene Gebärdensprachen gibt, ist die genaue Bezeichnung noch etwas länger: „Dolmetscher*in für Deutsche Gebärden­sprache und Lautsprache“ oder z.B. „Dolmetscher*in für Deutsche und Russische Gebärdensprache“.

Kann man alles dolmetschen, auch Fachbegriffe?

Die kurze Antwort lautet: ja.

Die lange Antwort lautet: Ja, grundsätzlich lässt sich alles auch in Deutscher Gebärdensprache ausdrücken. In manchen Fachdisziplinen, z.B. Medizin, Informatik oder Linguistik, gibt es für lautsprachliche Fachbegriffe auch viele entsprechende Fachgebärden. Gibt es für eine Fachvokabel noch keine Gebärde, dann wird der Begriff beim Dolmetschen zunächst buchstabiert und in seiner Bedeutung beschrieben. Ist es ein wichtiger Begriff, der oft gebraucht wird, entwickelt sich innerhalb der tauben (Fach-)Gemeinschaft eine Gebärde dafür. So ist es z.B. zuletzt mit den Gebärden für „Corona“, „Quarantäne“ oder „Inzidenz“ passiert.

Warum kommen Gebärden­sprach­dolmetscher­*innen oft zu zweit?

Dolmetschen macht zwar Spaß, verlangt dem Gehirn aber Höchstleistungen ab. Die Konzentrationsleistung lässt spätestens nach einer halben Stunde nach. Dann wird die Dolmetschqualität schlechter. Die*der Dolmetscher*in braucht in der Regel spätestens nach einer Stunde eine Pause.

Damit die Qualität dauerhaft gewährleistet werden kann und um die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Dolmetscher*innen zu erhalten, sind meist zwei Dolmetscher*innen vor Ort, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Der Einsatz dauert länger als eine Stunde. In dieser Stunde gibt es keine Pause.
  • Es wird eine Gesprächssituation mit vier oder mehr Teilnehmenden gedolmetscht.
  • Der Dolmetscheinsatz ist ein Vortrag, eine Vorlesung, eine Gerichtsverhandlung oder eine vergleichbare Situation, in der komplexe theoretische Inhalte verdolmetscht werden müssen.
  • Die Situation stellt besondere Anforderungen an die Dolmetscher*innen, weil es sich z.B. um eine mündliche Prüfung handelt.

Wer unsicher ist, ob für einen Einsatz zwei Dolmetscher*innen bestellt werden müssen, bittet am besten ein*e Dolmetscher*in um eine Einschätzung.

In welchen Bereichen können Gebärden­sprach­dolmetscher­*innen eingesetzt werden?

Die kurze Antwort lautet: Überall.

Die lange Antwort lautet:
Gebärdensprachdolmetscher*innen arbeiten in sehr vielen verschiedenen Einsatzbereichen. Unsere Arbeit wird deshalb auch von vielen verschiedenen Kostenträgern bezahlt. Einige dieser Arbeitsbereiche sind:

  • Arbeitsleben – z. B. Teamsitzungen, Vorstellungsgespräche, Personalgespräche, Einarbeitungen, Fortbildungen, Betriebsversammlungen, Sicherheitsunterweisungen
  • Ämter und Behörden – z. B. Antragstellungen beim Bürgerservice, Hilfeplangespräche beim Jugendamt, Termine bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter
  • Schulen und Kindergärten – z. B. Elternabende, Elternsprechtage, Informationsveranstaltungen
  • Bildungsbereich – z. B. inklusiver Schulunterricht, Berufsausbildung, Studium, Fort- und Weiterbildung, Umschulung
  • Medizinischer Bereich – z. B. Besuche bei Ärzt*innen, Krankenhausaufenthalt, Therapiegespräche
  • Religiöse Anlässe – z. B. Gottesdienste, Kirchentage, Trauungen, Taufen, Beerdigungen
  • Gericht und Polizei - z. B. Gerichtsverhandlungen, Vorladungen, Aussagen als Zeug*innen, Anzeigenerstattung bei der Polizei
  • Dolmetschen in den Medien – z. B. TV-Sendungen, Livestreams
  • Politische oder kulturelle Veranstaltungen – z. B. Parteitage und andere politische Veranstaltungen, Ratssitzungen, Museumsführungen, Ausstellungen, Stadtführungen, Theateraufführungen
  • Freizeit – z. B. Sportveranstaltungen, private Veranstaltungen, Kurse, Ausflüge, Reisen, Fahrschule, Termine bei Anwält*innen, Notar*innen oder Banken
  • Konferenzdolmetschen – z. B. nationale und internationale Kongresse, Fachtagungen, Versammlungen
  • Telefondolmetschen – über Telefondolmetschdienste oder über eigene Geräte

Manche dieser Einsätze finden auch online statt, z.B. virtuelle Teammeetings, Online-Vorträge oder -Lehrveranstaltungen. Dolmetscher*innen mit der entsprechenden technischen Ausstattung wählen sich dazu in die Veranstaltung ein.

Wie findet die Kommunikation statt?

Für eine erfolgreiche Kommunikation sind einige Dinge zu beachten:

  • Sprechen Sie Ihr Gegenüber direkt an. Sagen Sie "Hallo Frau Müller, wie geht es Ihnen?" statt "Fragen Sie bitte Frau Müller, wie es ihr geht".
  • Dolmetscher*innen nehmen innerhalb des Dolmetsch­prozesses eine eher neutrale Rolle ein und übersetzen das von Ihnen Gesagte in der Ich-Form. Das heißt: Sagt die dolmetschende Person: "Ich finde das gut.", ist das die Meinung der tauben Person, nicht die Meinung des*der Dolmetscher*in.
  • Sie müssen, während Sie sprechen oder gebärden, keine besondere Rücksicht auf die dolmetschende Person nehmen. Sollte es einmal zu schnell gehen oder zu Verständnis­problemen kommen, wird die dolmetschende Person Ihnen dies signalisieren.

Wer bezahlt das Dolmetschen?

Das ist sehr unterschiedlich. Es gibt viele verschiedene Kostenträger, die jeweils für bestimmte Bereiche zuständig sind. Für die Dolmetsch­einsätze in ihren Zuständigkeits­bereichen übernehmen sie die Kosten. Hier sind einige Beispiele für Nordrhein-Westfalen genannt:

  • Krankenversicherungen: Sie bezahlen Dolmetscheinsätze bei Ärzt*innen, im Krankenhaus, bei der Physiotherapie und in anderen medizinischen Bereichen. Faustregel: Wenn die Krankenversicherung die Hauptleistung bezahlt, bezahlt sie auch den Dolmetscheinsatz. Bezahlt die Krankenkasse eine medizinische Leistung nicht (z.B. Osteopathie ohne Rezept), übernimmt sie auch keine Dolmetschkosten.
  • Berufsgenossenschaft: Sie bezahlt zum Beispiel Dolmetscheinsätze im Zusammenhang mit Berufsunfällen.
  • Behörden: Wenn für ein Verwaltungsverfahren bei Behörden gedolmetscht werden muss, zahlen die jeweiligen Behörden den Einsatz. Beispiel: Die Trauung beim Standesamt. Das ist in der Kommunikationshilfeverordnung NRW geregelt.
  • Agentur für Arbeit: Sie bezahlt Dolmetscheinsätze im Zusammenhang mit der Arbeitssuche, bei Umschulungen oder in der Ausbildung. Manche dieser Aufgaben teilt sie sich mit den Integrationsämtern.
  • Integrationsämter: Bei Einsätzen im Arbeitsleben (Teamsitzungen, Fortbildungen, Arbeitsassistenz und vieles mehr) übernehmen in der Regel die Integrationsämter die Kosten.
  • Örtliche Kommunen: Das Sozialamt vor Ort zahlt zum Beispiel, wenn für taube Schüler*innen an Regelschulen gedolmetscht wird. Das Jugendamt wiederum bezahlt bei Elternabenden im Kindergarten, aber auch bei anderen Einsätzen.
  • Bezirksregierungen: Wenn taube Eltern Dolmetscher*innen für den Elternsprechtag oder für andere wichtige Termine in der Schule brauchen, bezahlt das die Bezirksregierung.
  • Gerichte: Bei Gerichtsverfahren übernehmen die Gerichte die Dolmetschkosten.
  • Evangelische Landeskirche (über DAFEG) und katholische Landeskirche (über das zuständige Bistum): Die Kirchen zahlen Dolmetscheinsätze bei den wichtigsten kirchlichen Handlungen. Hierzu zählen Taufe, Kommunion und Konfirmation, Trauung und Beerdigung.
  • Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL): Sie stehen jeweils hinter den Integrationsämtern. Außerdem sind sie zuständig für Dolmetscheinsätze im Rahmen der sozialen Teilhabe: Durch das Bundesteilhabegesetz können auf Antrag unter bestimmten Bedingungen auch Dolmetscheinsätze im privaten Bereich (z.B. Sportkurs, Beratungsgespräch usw.) übernommen werden.

Manchmal ist es nicht einfach, den richtigen Kostenträger zu finden. Oft muss vorher ein Antrag gestellt werden, damit der Kostenträger die Dolmetschkosten übernimmt. Darum ist es wichtig, bei der zuständigen Stelle nachzufragen, bevor man Dolmetscher*innen bestellt.

Wo steht, dass taube Menschen ein Recht auf Verdolmetschung haben?

Der BGSD hat die wichtigsten Gesetze zum Dolmetschen in dieser Broschüre zusammengefasst: Wichtige Grundlagen

Wie werde ich Gebärdensprachdolmetscher*in?

Es gibt verschiedene Zugänge zum Beruf Dolmetscher*in für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch. Hier finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Studiengänge und staatlichen Prüfungen:

  • B.A.:

  • FH Zwickau (Diplom)
  • Hochschule Fresenius in Idstein (Bachelor)
  • Hochschule Landshut (Bachelor)
  • Hochschule Magdeburg-Stendal (Bachelor)
  • Universität Hamburg (Bachelor und Master)
  • Universität zu Köln (Bachelor)
  • Pädagogische Hochschule Heidelberg (Bachelor)*

 

M.A.: Humboldt Universität zu Berlin

Berufsbegleitende Studiengänge: Hochschule Fresenius in Idstein.

Staatliche Prüfungen: Hessische Lehrkräfteakademie in Darmstadt.

* Der Abschluss ist noch nicht vom BGSD anerkannt. Er befindet sich aktuell in der Qualitätsprüfung.